Sowohl in der Kindergarten- wie auch in der Krippengruppe lernen alle Kinder gleichermaßen von- und miteinander. Beeinträchtigte Kinder oder Kinder die von Behinderung bedroht sind, sind Kinder, die in ihren körperlichen Funktionen, ihrer geistigen Fähigkeit oder ihrer seelischen Gesundheit längerfristig beeinträchtigt sein können. Sie weichen in ihrem Entwicklungsstand deutlich von der für das Lebensalter typischen Entwicklung ab und sind in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt (vgl.§2 Satz 1 SGB IX). Kinder mit erhöhtem Förderbedarf haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, für deren Gewährung ist bei Kindern bis zu 6 Jahren in Bayern, die Sozialhilfe zuständig (§10 Abs.2 Satz2 SGB VIII, Art. 53 BayKJHG, §30 SGB IX, §53 SGB XII). Entsprechend der BRK Grundsätze und unserer konzeptionellen Orientierung, leben wir den Gedanken der "Neutralität" und begegnen allen Menschen, gleich welchem Entwicklungsstand, welcher Herkunft, mit Wertschätzung und Respekt. Wir nutzen, fördern und unterstützen die natürliche Unvoreingenommenheit der Kinder und sehen es als unsere Aufgabe, Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen gleichermaßen ein Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung einzuräumen. Eine solche gemeinsame Erziehung ist ein Prozess, den alle an der Erziehung beteiligten (Eltern, Mitarbeiter, Fachdienst) unterstützen und fördern. Dazu sind dem Förderbedarf entsprechend, qualifizierte personelle Besetzungen und kleine Gruppen bereichernd, sowie eine dem Entwicklungsstand entsprechende Raum- und Sachausstattung.
Wie gestalten wir Integrationsarbeit?
- wöchentliche Fördereinheiten durch die Heilpädagogin (Fachdienst)
- ...Anknüpfung daran innerhalb des Tagesablaufs in den Gruppen
- wöchentlicher Austausch zwischen Bezugserzieher und Fachdienst
- Entwicklung von Förderplänen mit dem Fachdienst
- regelmäßige Zielvereinbarungen und Maßnahmenentwicklung mit dem Fachdienst
- regelmäßige Elterngespräche mit Fachdienst und Bezugserziehern